Führerschein auf Probe


Die Fahrerlaubnis auf Probe dauert 2 Jahre. Bei Verstößen nach den Katalogen A oder B des Bußgeldkataloges verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre.

Ausgenommen von der Fahrerlaubnis auf Probe sind die Führerscheinklassen AM, L und T.

Die Probezeit beginnt mit dem Tag der Aushändigung der Fahrerlaubnis. Das Erteilungsdatum der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ist in Feld 10 auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen.