Führerscheinklassen


PKW-Klassen:

KlasseBeschreibungMindestalterVoraussetzungeneingeschlossene Klassen
B / B7
•  Kraftwagen bis 3.5 t zG und max. 9 Plätzen

•  mit der Klasse B dürfen folgende Anhänger gezogen werden:
-Anhänger bis 750 kg zG
-Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.5 t
17-AM, L
B96 Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg. 18BAM, L
BE Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen. 17BAM, L





Motorrad-Klassen:

KlasseBeschreibungMindestalterVoraussetzungeneingeschlossene Klassen
AM
•  Zweirädrige Krafträder

•  Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor

•  Dreirädrige Kleinkrafträder

•  Leichtkraftfahrzeuge
15--
A1
•  Leichtkrafträder

•  Dreirädrige Kraftfahrzeug

•  Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg

•  Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung
16-AM
A2
•  Mittelschwere Krafträder

•  Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (das gilt auch für ″Altbesitzer″ mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

18-A1, AM
A
•  Schwere Krafträder

•  Dreirädrige Kraftfahrzeuge

•  Kraftrad über 45 km/h bbH

-über 35 kW Motorleistung
-Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg




•  Kraftfahrzeuge

-Motorleistung mehr als 15 kW
-Hubraum mehr als 50 ccm




Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.
•  Krafträder : 24 (Direkteinstieg)

•  bei zweijährigem Vorbesitz von A2 : 20

•  Dreirädrige Kraftfahrzeuge : 21

- / A2A2, A1, AM





LKW-Klassen:

KlasseBeschreibungMindestalterVoraussetzungeneingeschlossene Klassen
C11)
Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG bis 7.500 kg zG, auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
18B-
C1E1)
•  Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG bis 7.500 kg zG, mit Anhänger bis 750 kg zG.

•  Kraftfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG größer ist als 3.500 kg

Die zG einer Kombination der Klasse C1E darf nicht größer sein als 12.000 kg.
18C1BE, bei Besitz von D1 ebenfalls D1E
C1)
Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG bis 7.500 kg zG, auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

21/182)BC1
CE1)
Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG bis 7.500 kg zG, auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

21/182)CC1E, BE, T
,bei Besitz von D1 : D1E
,bei Besitz von D : DE





Bus-Klassen:

KlasseBeschreibungMindestalterVoraussetzungeneingeschlossene Klassen
D11)
Omnibus mit einer maximalen Länge von 8 m und mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg zG
21/182)B-
D1E1)
Omnibus der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg zG
21/182)D1BE
, bei Besitz von C1: C1E
D1)
Omnibus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg zG
24/23/21/20183)BD1
DE1)
Omnibus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, mit Anhänger über 750 kg zG
24/23/21/20183)DD1E, BE
, bei Besitz von C1: C1E





Traktor-Klassen:

KlasseBeschreibungMindestalterVoraussetzungeneingeschlossene Klassen
L
•  Traktoren bis 40 km/h 5) bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h).

•  Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH auch mit Anhänger.

•  Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger.

16--
T
•  Traktoren bis 60 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.

•  Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.



16/184)-L



1) Bei gewerblicher Güter− oder Personenbeförderung ist in der Regel zusätzlich zum Führerschein der Nachweis einer Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG erforderlich.

2) Die jeweils angegebene niedrigere Mindestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Grundqualifikation auf diesem Weg erworben haben.

3) Die angegebenen niedrigeren Altersgrenzen richten sich nach den detaillierten Vorgaben des BKrFQG.

4) Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie mit der Klasse T nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH fahren. zG = zulässige Gesamtmasse, bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

5) 40 km/h seit 30.06.2012 (vorher 32 km/h)